eg. zielgruppe_kennerschaft

Erklärung zur Barrierefreiheit

Für die touristische Webseite der Gemeinde Schleusegrund


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter den Domains
  • www.schleusegrund-tourismus.de
  • schleusegrund-tourismus.de

 veröffentlichten Website der Gemeinde Schleusegrund.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2026 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.
 

1. Teilweise fehlender Alt-Text bei Bildern:

     - Bei den Slider- und Teaser Card-Fragmenten kann der Screenreader durch fehlenden Alternativtext keine Information für den           Nutzer auslesen. Diese Fragmente sind nach dem Erfolgskriterium 1.1.1 nicht mit der EN 301 549 und den WCAG 2.1 und
       WCAG 2.2 Richtlinien vereinbar.

2. Zu niedriger Kontrast:

     - Linkfarbe mit zu niedrigem Kontrast: Der Kontrast der Schriftfarbe des Sprachschalters ist nach 1.4.3 nicht konform mit der
       EN 301 549 und den WCAG 2.1 und WCAG 2.2 Richtlinien.
     - Zu niedriger Kontrast bei Markierungsgruppen: Der äußere Kreis der Gruppierungsanzeigen auf den Karten hat im Verhältnis         zur Kartefarbe als Hintergrund einen zu niedrigen Kontrast. Nach 1.4.3 ist dies nicht konform mit der EN 301 549 und den                 WCAG 2.1 und WCAG 2.2 Richtlinien.
     - Zu niedriger Kontrast auf eingebundenem Consent-Tool: Der Kontrast der Links auf dem Consent-Tool ist zu gering. Dies ist           nach 1.4.3 nicht mit der EN 301 549 und den WCAG 2.1 und WCAG 2.2 Richtlinien vereinbar.
     - Teilweise zu niedriger Kontrast bei Symbolen: Das Symbol des Favoritensternchenlinks hat im Verhältnis zum Hintergrund               einen zu niedrigen Kontrast und ist nach 1.4.3 nicht konform mit der EN 301 549 und den WCAG 2.1 und WCAG 2.2 Richtlinien.
     - Zu niedriger Kontrast bei Platzhaltertext: Die Schriftfarbe des Platzhaltertextes in den Formularen hat einen zu niedrigen                 Kontrast in Kontaktformular und Bestellformular und ist nach 1.4.3 nicht konform mit der EN 301 549 und den WCAG 2.1                   und WCAG 2.2 Richtlinien.
     - Zum Teil zu niedriger Kontrast auf Suchseite: Sehr niedriger Kontrast der Zahlen beim Entfernungsfilter sowie beim Hovern             über die "Suchen"-Schaltfläche auf der Suchseite und ist nach 1.4.3 nicht konform mit der EN 301 549 und den WCAG 2.1                   und WCAG 2.2 Richtlinien.

3. Fehlendes Field-Set:

     - Die Auswahl Check Box der Kartenansichtseinstellung ist nach 1.1.1, 1.3.1, 2.4.6 und 3.3.2 nicht vereinbar mit der
       EN 301 549 und den WCAG 2.1 und WCAG 2.2 Richtlinien.
     - Die Checkboxen der Filtermöglichkeiten von Suchergebnissen weisen ein fehlendes Field-Set auf. Dies ist nach 1.1.1, 1.3.1,
       2.4.6 und 3.3.2 nicht konform mit der EN 301 549 und den WCAG 2.1 und WCAG 2.2 Richtlinien.

4. Redundante Links:

    - Redundante Bildlinks: In den Bildkacheln der Assetherausgeber gibt es doppelte Links. Dies ist nach 2.4.4 nicht mit der
      EN 301 549 und den WCAG 2.1 und WCAG 2.2 Richtlinien vereinbar.
    - Es gibt redundante Links in den Teaser Cards auf der Seite Webcam & Wetter, was nach 2.4.4. nicht konform mit der 
      EN 301 549 und den WCAG 2.1 und WCAG 2.2 Richtlinien ist.

5. Mangel in der Überschriftenstruktur:

    - Die Überschrift in den Voransichtskacheln eines Kartenergebnisses (Pins) schließt sich nicht an die Überschriftenstruktur an.            Dies ist nach 1.3.1, 2.4.1 und 2.4.6 nicht mit vereinbar mit der EN 301 549 und den WCAG 2.1 und WCAG 2.2 Richtlinien.
    - Übersprungene Überschriftenebene: Die Überschriftenebenen in Teaser Cards überspringen eine Überschriftenebene, indem        die korrekte Reihenfolge der Überschriftenhierarchie in dem Fragment verdreht ist. Dies ist nach 1.3.1, 2.4.1 und 2.4.6 nicht 
      mit der EN 301 549 und den WCAG 2.1 und WCAG 2.2 Richtlinien vereinbar.

6. Fehlendes Select Missing Label

    - Auf der Suchseite fehlt dem KM/M-Auswahl im Entfernungsfilter eine zugehörige Textbeschriftung. Dies ist nach 1.3.1, 2.4.6,              3.3.2  nicht mit vereinbar mit der EN 301 549 und den WCAG 2.1 und WCAG 2.2 Richtlinien.
 

7. Test der Tastaturbedienbarkeit (Keyboard-Navigation) gemäß WCAG 2.1

    - Tabulator scheint sich etwas willkürlich durch Inhaltsseiten zu bewegen
    - Mehr anzeigen bei eingeklappten Filtern lässt sich nicht ausklappen, bzw. wird übersprungen
    - Mit Tab kommt man nicht auf „Mehr erfahren“



Die Beseitigung dieser Mängel wird laufend evaluiert und entsprechende Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit vorgenommen. Dabei wird die Barrierefreiheitserklärung entsprechend aktualisiert.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24.02.2026 erstellt und zuletzt am 13.04.2026 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website/mobilen Anwendung mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson unter info@schleusegrund.de an.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: Landesdurchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit | Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter internet@tlmb.thueringen.de.